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Gutachten & Verfahren

Kurzgutachten

Kompakte Schadenbewertung für Bagatellschäden – Mittelweg zwischen Kostenvoranschlag und vollwertigem Gutachten.

Wann anwendbar?

Bei Schäden mit einem Reparaturaufwand bis ca. 750 €, bei denen keine relevante Wertminderung und kein längerer Nutzungsausfall zu erwarten sind.

Inhalt

Schadenbeschreibung, kalkulierte Reparaturkosten und kurze Fotodokumentation – reduzierte Form gegenüber dem Haftpflichtgutachten.

Risiko

Werden später verdeckte Schäden festgestellt, ist eine Nachbegutachtung erforderlich. Im Zweifel lieber direkt ein Haftpflichtgutachten beauftragen.

Unverschuldeter Unfall?

Dann brauchen Sie keinen netten Eindruck – sondern ein starkes Gutachten.

Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf ein eigenes, unabhängiges Gutachten. Wir erstellen eine technisch fundierte, saubere Grundlage für Ihre Regulierung.

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