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Wertermittlung

Merkantiler Minderwert

Wertverlust, der einem unfallreparierten Fahrzeug auch nach fachgerechter Reparatur am Markt verbleibt.

Hintergrund

Selbst nach fachgerechter Reparatur verliert ein Unfallfahrzeug am Markt an Wert – Käufer zahlen für ein reparaturhistorisches Fahrzeug schlicht weniger. Diesen Wertverlust nennt man merkantilen Minderwert.

Voraussetzungen

Üblicherweise anerkannt bei Fahrzeugen bis ca. 5 Jahre Alter und einer Laufleistung bis 100.000 km – je nach Schadenbild und Fahrzeugklasse auch darüber hinaus.

Bagatellschäden und reine Lackschäden begründen in der Regel keinen merkantilen Minderwert.

Berechnung

Der Sachverständige ermittelt den Minderwert anhand anerkannter Methoden (z. B. BVSK-Modell, Halbgewachs, Ruhkopf/Sahm) unter Berücksichtigung von Schadenumfang, Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten.

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